Für Neubauten besteht seit dem 01.01.2002 eine Energieausweispflicht. Bei allen anderen Wohn- und Nichtwohngebäuden gilt seit dem 01.01.2009 bzw. 01.07.2009 die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, wenn sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden.
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 wurden die Anforderungen an den Energieausweis erhöht und erstmals wurde ein Bußgeldkatalog eingeführt.
Wir prüfen gerne Ihr Gebäude und erstellen Ihnen einen Energieausweis für Wohn- oder Nichtwohngebäude. Der Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
Vor einem Verkauf, einer Neuvermietung oder Verpachtung Ihrer Immobilie sollten Sie prüfen, ob ein Energieausweis vorhanden und gültig ist. Sie sind verpflichtet, ihn bei einer Besichtigung oder auf Anfrage des potenziellen Käufers, Mieters oder Pächters vorzulegen. Wenn Sie keinen aktuellen Ausweis vorweisen können, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, besteht keine Energieausweispflicht, da hier der Fokus auf der Bauwerkerhaltung liegt. Es steht Ihnen jedoch frei, auf eigenen Wunsch einen Fachmann mit der Erstellung eines Energieausweises zu beauftragen.